Koalitionsausschuss beschließt Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken
Erstelldatum17.07.2026
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen öffentliche Bibliotheken erstmals sonntags mit Personal öffnen.
Koalitionsausschuss beschließt Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken
Der Koalitionsausschuss hat in seiner Pressekonferenz am 2. Juli 2026 angekündigt, dass öffentliche Bibliotheken ab dem 1. Januar 2027 sonntags mit Personal öffnen dürfen.
Grundlage hierfür ist ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Der Entwurf sieht jedoch zwei Einschränkungen für die Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken vor:
Zum einen soll die Öffnungszeit auf maximal sechs Stunden begrenzt werden. Im Unterschied zu anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Sport- oder Vergnügungseinrichtungen, wird diese zeitliche Begrenzung jedoch nicht begründet.
Andererseits sollen nur die Bibliotheken öffnen dürfen, die Orte der Kultur, Bildung und Begegnung sind. Da Bibliotheken aber per se solche Orte sind, steht eine solche bedingende Formulierung in der Praxis einer rechtssicheren Anwendung im Weg.
Zum anderen sollen ausschließlich Bibliotheken öffnen dürfen, die als Orte der Kultur, Bildung und Begegnung gelten. Da öffentliche Bibliotheken diese Funktionen grundsätzlich erfüllen, hält der Deutsche Bibliotheksverband diese Formulierung für überflüssig und rechtlich problematisch. Sie könnte die rechtssichere Umsetzung der gesetzlichen Regelung erschweren.
Der dbv begrüßt die geplante Sonntagsöffnung grundsätzlich, fordert jedoch, öffentliche Bibliotheken im Bundesarbeitszeitgesetz den anderen in § 7 Abs. 1 Nr. 7 genannten Kultur- und Freizeiteinrichtungen gleichzustellen. Dies würde eine sachgerechte und rechtssichere Anwendung der neuen Regelung gewährleisten.
